Ich hatte am Sonntag auch 2 Erfahrungen:
1.) aus meiner Sicht mein Fehler: IQ-Foiler (vor mir) und ich beide auf Steuerbordbug auf der Kreuz. IQ-Foiler wendet, ich dachte, das reicht Dicke vor ihm durch, er pumpte auf Halbwind an - mit dem Kurs hätte es immer noch prima gestimmt, dann zog er krass Höhe und ich war auf Kollisionskurs. Jetzt könnte man sich fragen, wie weit zeitlich vorher der Backbordbug-Fahrer kurshaltepflichtig ist. Ich muss das aber nicht wirklich wissen, sondern schätze das das nächste Mal besser ein.
2.) Ich auf Steuerbordbug auf der Kreuz, ein Winger oberhalb von mir auf Backbordkurs auf Halbwind (nicht-Regatta-Teilnehmer). Ich habe angepeilt, mit Abstand hinter ihm durchzufahren. Dann wechselte er die Fussposition und öffnete etwas den Wing – für mich ein Indiz für anstehende Halse (vor meiner Nase). Habe dann laut geschrien – vielleicht war das massgeblich, dass er erst später halste. Sein Gesicht war immer vom Wing verdeckt.
Nach jahrzehntelanger Begriffsverwirrung in den deutschen Übersetzungen verwende ich nur mehr die englischen Begriffe
on starboard (tack), also Wind von Steuerbord, neuerdings in den RRS als Steuerbordschlag bezeichnet, typischerweise rechte Hand vorne beim Windsurfen/-foilen - und insb vor Jahrzehnten mal Backbordbug genannt
und
on port (tack)
Wenn ihr bei 1) beide in einer Wettfahrt gewesen seid, gibt es keine Kurshaltepflicht! Nach dem Erlangen des Wegerechts durch eigene Handlung muss er Dir - bei Anwendbarkeit der RRS (Kenne NoR/Ausschreibung der gemeinten Regatta nicht in allen aktuellen Detail, ev statt RRS die WSRR) - anfangs Raum zum Freihalten geben. Ändert Wegerechtsboard seinen Kurs gilt dasselbe - Raum zum Freihalten geben. Das Freihalten muss aber unverzüglich beginnen ... Freihalten ist, wenn Wegerechtsboard seinen Kurs fahren kann ... (Hoffe ich habe den unklaren Sachverhalt richtig gedeutet).
Für 2) bitte ebenfalls Klarstellung und sämtliche anwendbaren - insb staatlichen (zB Schweizer Binnenschifffahrtsverordnung) oder kantonalen oder kommunalen Regeln, die für - ja welches Revier eigentlich? Silvaplana? - gelten könnten. Skizze wäre auch gut. Ansonsten kann es nur einen Antwortversuch nach KVR geben.
Spannend ist zB das in Silvaplana kommunale: "Während der Dauer einer Wettfahrt ist das Wettfahrtsgebiet für die Teilnehmer freizuhalten." War der Winger bei seiner Halse ev da dabei? BTW: Die Gemeinde vermutet in Art 14 Verordnung über die Schifffahrt ..., dass in der Binnenschifffahrtsverordnung was steht, was dort aber gar nicht steht - gerade in Bezug auf die KVR.