Es gibt ein interessantes Urteil
(Az.: 2 BvR 1457/23)
Dabei geht es darum, dass man als Halter nicht ohne weiters für Parkknöllchen haftet. Interessant für viele "Surfparkplätze" oder Einkaufsläden...
Es gibt ein interessantes Urteil
(Az.: 2 BvR 1457/23)
Dabei geht es darum, dass man als Halter nicht ohne weiters für Parkknöllchen haftet. Interessant für viele "Surfparkplätze" oder Einkaufsläden...
Hatte ich auch mitbekommen… machst du aber nur 1x, dann bekommst du nen Fahrtenbuch, worüber der Fahrer nachweisbar sein würde 😩
Ich sehe es so, wenn ich einen Fehler gemacht habe und werde erwischt stehe ich dazu
und versuche nicht mich raus zu reden.
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