es besteht auch kurshaltepflicht
Da sollte man aber (fĂĽr einen Leserkreis wie hier) auch dazusagen, wann und in welchen Situationen ...
Sonst entsteht gefährliches Halbwissen.
Die Wettfahrtregeln kennen nämlich nichts Vergleichsbares zur "Kurshaltepflicht" laut KVR etc.