Woher kommt die Beschränkung auf 3 "KVR-Regeln" und welche meinst Du?
Die von Dir richtigerweise erwähnten Pflichten kommen in deren typischer Überlieferung (leider) gar nicht vor, der "Ausguck" auch nicht.Ja, es gibt die KVR. Sie wurde aber offensichtlich nicht für die gemeinsame Ausübung von windgetriebenen Wassersportarten mit vielen Manövern auf eher engem Raum verfasst.
Die KVR werden von den verschiedensten Institutionen "irgendwie anders" wiedergegeben.
Die "Überholer" Regel ist keine spezifische Segelregel und mE nur insoweit völlig klar, als dass man niemandem ins Heck fahren darf. Mit Lee vor Luv kann sie sich spießen.
Mein Gott,
lee vor luv - einfach eindeutig. Der LuvFahrer hat seinen Kurs zu verändern wenn sonst eine KolliSion im Raume steht ; der Leefahrer hat seinen Kurs beizubehalten und nicht unmittelbar einen neuen Kurs einzuschlagen oder einfach anzuluven. Ausweichen nach lee ist auch seine Pflicht
Überholer hält frei - er hat soviel Abstand zu halten, dasss nichts passieren kann
Rechte Hand am Mast - kurshaltepflicjt! Nicht einfach in der Böe abfallen, Linke Hand am Mast -> ausweichen