Dieses für uns Surfer sehr wichtige Thema wird gerade im SF-diskutiert - leider bin ich kein Steuerexperte:
Aus dem verlinkten Text 2 kurze Parts daraus - Gesetz gilt ab 1.1.2023!
"Die Betreiber der Online-Portale müssen private Dienstleistungsgeschäfte und Verkäufe dann an das Bundeszentralamt für Steuern melden, wenn ein Anbieter pro Jahr mehr als 30 Geschäfte oder Verkäufe mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös tätigt. Nur wenn beide Grenzen - 30 Fälle und 2.000 Euro - unterschritten sind, ist man freigestellt. Beispiel: Verkauft ein Anbieter im Rahmen von 34 Online-Auktionen Artikel im Wert von insgesamt 300 Euro, fällt er unter die Meldepflicht. Maßgeblich für die Grenze von 30 Fällen ist die Anzahl der Online-Auktionen und nicht die der verkauften Artikel. Verkauft der Anbieter 34 Artikel im Rahmen von 10 Online-Auktionen, liegt er unterhalb der Höchstgrenze."
"Laut dem Finanz-Verbraucherportal biallo.de ist der Privatverkauf von vielen unterschiedlichen, benutzten und aussortierten Gebrauchsgegenständen nicht von dem Gesetz betroffen. Vielmehr interessierten sich die Steuerbehörden für den gewerblichen Verkauf und für Artikel, die nicht zum alltäglichen Bedarf gehören und einen möglichen Wertzuwachs erfahren wie etwa Schmuck, Uhren, Antiquitäten oder Edelmetalle.
Wie bisher auch gilt: Werden Gewinne erzielt, sind die Verkäufe womöglich einkommenssteuerpflichtig und müssen beim Finanzamt angegeben werden. Privatverkäufe dürfen die Freigrenze von 600 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreiten. Unterhalb dieser Grenze ist man auch weiterhin von der Steuer befreit."