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30 Auktionen und 2000 Euro Einkommen => Steuerpflichtigkeit?

  • Boris
  • 7. März 2024 um 08:28
  • Boris
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    • 7. März 2024 um 08:28
    • #1

    Dieses für uns Surfer sehr wichtige Thema wird gerade im SF-diskutiert - leider bin ich kein Steuerexperte:

    Privatverkauf bei Ebay, Kleinanzeigen, Vinted: Muss man Steuern zahlen?
    Wer viel online über Ebay oder Kleinanzeigen anbietet, könnte Post vom Portal bekommen. Denn Verkäufe ab einer bestimmten Höhe müssen versteuert werden. Für…
    www.ndr.de

    Aus dem verlinkten Text 2 kurze Parts daraus - Gesetz gilt ab 1.1.2023!

    "Die Betreiber der Online-Portale müssen private Dienstleistungsgeschäfte und Verkäufe dann an das Bundeszentralamt für Steuern melden, wenn ein Anbieter pro Jahr mehr als 30 Geschäfte oder Verkäufe mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös tätigt. Nur wenn beide Grenzen - 30 Fälle und 2.000 Euro - unterschritten sind, ist man freigestellt. Beispiel: Verkauft ein Anbieter im Rahmen von 34 Online-Auktionen Artikel im Wert von insgesamt 300 Euro, fällt er unter die Meldepflicht. Maßgeblich für die Grenze von 30 Fällen ist die Anzahl der Online-Auktionen und nicht die der verkauften Artikel. Verkauft der Anbieter 34 Artikel im Rahmen von 10 Online-Auktionen, liegt er unterhalb der Höchstgrenze."

    "Laut dem Finanz-Verbraucherportal biallo.de ist der Privatverkauf von vielen unterschiedlichen, benutzten und aussortierten Gebrauchsgegenständen nicht von dem Gesetz betroffen. Vielmehr interessierten sich die Steuerbehörden für den gewerblichen Verkauf und für Artikel, die nicht zum alltäglichen Bedarf gehören und einen möglichen Wertzuwachs erfahren wie etwa Schmuck, Uhren, Antiquitäten oder Edelmetalle.

    Wie bisher auch gilt: Werden Gewinne erzielt, sind die Verkäufe womöglich einkommenssteuerpflichtig und müssen beim Finanzamt angegeben werden. Privatverkäufe dürfen die Freigrenze von 600 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreiten. Unterhalb dieser Grenze ist man auch weiterhin von der Steuer befreit."

  • Rumpelstilzchen
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    • 7. März 2024 um 08:36
    • #2

    versteuert müssen ja nur Verkäufe wo Gewinn erzielt wird wenn ich das richtig verstehe,?

    Das ist bei Surfzeug ja fast unmöglich

  • Shorty
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    • 7. März 2024 um 09:23
    • #3

    meine Meinung ist, das zielt auf gewerbsmäßiges Handeln ab,

    wann ist was gewerbsmäßig, bei Immobilien z.b. 4-5 Transaktionen in 10 Jahren,

    klar ist das auch bei Surfzeug, ein "privates Veräußerungsgeschäft", wenn das nicht länger als 1 Jahr im Besitz war und Dinge des nicht täglichen Gebrauchs sind, z.b. Schmuck, Edelmetalle, Autos... Krypthowährungen = alles Wirtschaftsgut.

    In dem Fall geht es um Transaktionen bei Ebay z.b. die einem Gewerbsmäßigkeit unterstellt wird, also ab x Transaktionen, das wäre eine andere Einkunftsart. (aus Gewerbebetrieb).

    Jeder sollte es zumindest wissen, wenn er oft auf Plattformen handelt, wo der Preis nachvollziehbar festgestellt wird. z.B. Ebay. nicht Kleinanzeigen.

    und Ja es muss ein Gewinn erzielt werden, was ja bei Surfzeug selten der Fall ist.

    - ohne Gewähr- bin kein Steuerfuzzi..

  • Surfer63
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    • 7. März 2024 um 09:26
    • #4

    Auf DD gibt es schon ein paar Verkäufer, die das regelmässig und zumindest mit Gewinnerzielungsabsicht machen.

    Bin gespannt, wie lange die dann noch in DD aktiv sind.

  • Shorty
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    • 7. März 2024 um 09:31
    • #5

    Da ist der Preis aber nicht nachvollziehbar, natürlich könnten die der gewerbsmäßigen Handels bezichtigt werden. Aber beweisen kann man das nicht, weil kein offizieller Preis festgestellt wird.

    Ich kann mich an jemanden erinnern, der auch in DD Probleme bekommen hat, da waren es aber Surfshops die Ihn angeschwärzt hatten.

  • bernie
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    • 7. März 2024 um 10:06
    • #6

    Woher weiß DD denn, ob ein Artikel verkauft worden ist?

  • Mias
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    • 7. März 2024 um 10:52
    • #7

    Das ist doch für uns vollkommen uninteressant. Außer jemand hat Interesse seinen Verlust beim Wiederverkauf von der Steuer abzusetzen. Einzig wer etwas produziert oder teurer verkauft ist davon betroffen

  • Mias
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    • 7. März 2024 um 10:56
    • #8

    Ist genauso ein aufgebauscht es Tema wie Heizungsgesetz, Benziner Verbot, Cannabis Legalisierung...

    Hat für fast keinen Einschränkungen aber Geschrei ist als würde jedem sein Auto enteignet werden.

  • Boris
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    • 7. März 2024 um 11:06
    • #9

    was sind die Fakten:

    -die bek. Verkaufs-Plattformen informieren ab 30 Auktionen und ab 2000 Verkaufswert automatisch die Steuerbehörden

    -da werden die üblichen Plattformen genannt, DD steht nirgends - müsste man mal anfragen

    -ich komme auf 1 Plattform alleine nicht auf die 30/3000, aber mit den verschiedenen Plattformen kombiniert definitiv, jedes Jahr.

    -ich habe keine Gewinnerzielungsabsicht und durch die geringen Verkaufserlöse auch keinen Overallgewinn (in Relation zum Kaufpreis)

    -dennoch ist es möglich, das ich eine Anfrage der Steuerbehörde bekommen könnte - also werde ich die Rechnungen aufheben, um zu zeigen, dass ich da nur Verlust mache

    Einmal editiert, zuletzt von Boris (7. März 2024 um 12:16)

  • Shorty
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    c-bra, Z-fins
    • 7. März 2024 um 11:54
    • #10

    Kannst Die Verluste mit Gewinnen aus Kryptowährungen verrechnen.. :)

    = weil beides privates Veräußerungsgeschäft und Wirtschaftsgut ist.

  • c-bra
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    Blipfins - was sonst ;)
    • 7. März 2024 um 11:57
    • #11
    Zitat von Boris

    was sind die Fakten:

    -die bek. Verkaufs-Plattformen informieren ab 30 Auktionen und ab 3000 Verkaufswert automatisch die Steuerbehörden

    -da werden die üblichen Plattformen genannt, DD steht nirgends - müsste man mal anfragen

    -ich komme auf 1 Plattform alleine nicht auf die 30/3000, aber mit den verschiedenen Plattformen kombiniert definitiv, jedes Jahr.

    -ich habe keine Gewinnerzielungsabsicht und durch die geringen Verkaufserlöse auch keinen Overallgewinn (in Relation zum Kaufpreis)

    -dennoch ist es möglich, das ich eine Anfrage der Steuerbehörde bekommen könnte - also werde ich die Rechnungen aufheben, um zu zeigen, dass ich da nur Verlust mache

    Alles anzeigen

    das Thema ist mir komplett egal - dafür gibts steuerberater....

    aber im Titel stehen 2.000,-- hier 3.000,--

    sollen wir den Titel anpassen?

    Ihr werds euch noch Anschaun - Freilassinger Zöllner via Gerd Bacher

  • Silversurfer
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    • 7. März 2024 um 12:02
    • #12

    das Problem bei den Kleinanzeigen u.ä ist halt, das man nachweisen soll, was man bei wem dafür bezahlt hat und das ist ein immenser Aufwand für den Verkäufer ... ganz zu schweigen, welches FA das JEMALS nachvollziehen möchte, so viele Finanzbeamte kann es nicht geben ... wird also irgendwann alles per KI gemacht werden, bzw ... und darauf sollen wir alle vorbereitet werden, das NUR noch UNbar bezahlt werden soll / kann / muss ... erst DANN ist es für das FA einfach nachvollziehbar

    ist halt genauso lächerlich, wie Bürgergeldempfänger evtl. nur noch Guthabenkarten bekommen sollen. Wie die dann auf Flohmärkten oder gebrauch etwas günstig kaufen können, bleibt ein Geheimnis..

    Die sollten mal lieber GANZ konsequent auf Flohmärkten nach den Pseudoprivaten Ausschau halten ... was da alles an der Steuer vorbei verkauft wird, aber auch an gefälschter Ware vorhanden ist, ist unglaublich X(

    selbst bei Neuware ... keine Rechnungen, Steuer, Garantie, Gewährleistung, Herkunftsnachweis, Batterierücknahme usw usf ... DA sind reichlich Einnahmen zu erzielen

  • bernie
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    • 7. März 2024 um 12:15
    • #13
    Zitat von Silversurfer

    ist halt genauso lächerlich, wie Bürgergeldempfänger evtl. nur noch Guthabenkarten bekommen sollen. Wie die dann auf Flohmärkten oder gebrauch etwas günstig kaufen können, bleibt ein Geheimnis..


    Mit dem Bargeld, dass sie bekommen. Wenn ich richtig informiert bin, sollen auf die Guthabenkarte um die 50% des Geldes gehen

  • Boris
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    • 7. März 2024 um 12:17
    • #14

    war Fehler - hätte 2000 heißen sollen

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    • 7. März 2024 um 12:21
    • #15

    Das Problem “Privat handelt im gewerblich Rahmen” ist nicht von der Hand zu weisen.

    Da gibt es einige. Auch im Bereich Windsurfing.

    Zum Teil machen die das schon über 10 Jahre.

    Auch mit negativen Auswirkungen für Händler.

    Sogar die Surf hat schon Produkte vorgestellt mit Verlinkung auf einen privaten Etsy Account. Da sah man unter anderem auch einen Artikel im Bereich 180,00€ der kundenspezifisch, nur mit der Absicht Gewinn zu erzeugen, angefertigt wird.

    Teilweise werden auch Produkte von Leuten mit Umsatzsteuer Nr. MwSt befreit im EU Ausland gekauft und dann unterhalb des Hersteller Preises weiter verkauft.

    Die Verkäufer findet man auf allen Plattformen in EU bis in die Schweiz.

    Auch auf Facebook.

    Die, die nur ihre gebrauchten Sachen verkaufen müssen das jetzt ausbaden.

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  • Mias
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    • #16

    Glaubt ihr ernsthaft das das Finanzamt Kapazität hat alle internetverkäufe zu kontrollieren? Das geht auf einen Speicher und wird höchstens kontrolliert wenn man eine Steuerprüfung hat.

    Bei gebrauchtverkäufen in einer Stückzahl die ein großer Haushalt produzieren kann bestimmt nicht.

    Neu auch eher weniger. Dinge des täglichen Bedarfs fallen nicht darunter. Dazu zählt auch Sportbedarf.

    Wenn jemand seine Wohnung vermietet, Arbeit anbietet, oder Produkte neu und in Masse verkauft gehört dem nachgegangen.

    Wenn ein Weltmeister kein Gehalt von seinem Sponsor sondern Produkte für zb. 50000 € bekommt und sie schwarz als Einkommen verkauft werde ich ihn sicher nicht Anzeigen. Aber mein Mitleid hält sich in Grenzen.

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    • 7. März 2024 um 12:46
    • #17

    Es gibt da “Händler” die permanent identische und neue Artikel verkaufen. Da ist es offensichtlich. Bei EBay z. B. konntest Du die auch früher melden. Nur hat das EBay nicht interessiert. Auch Kleinanzeigen interessiert das nicht.

    Jetzt werden die Plattformen in die Pflicht genommen.

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    • 8. März 2024 um 11:36
    • #18
    Zitat von Boris

    -dennoch ist es möglich, das ich eine Anfrage der Steuerbehörde bekommen könnte - also werde ich die Rechnungen aufheben, um zu zeigen, dass ich da nur Verlust mache

    Um auf Deinen Eingangsfrage einzugehen: Genau das halte ich für Dich als Privatverkäufer - für den wesentlichen Punkt ... falls JEMALS in der BRD ein FA auf Dich zukommen lassen sollte ... . :S

    Klassisch wären 5 Jahre oder eben bis zu dem Jahr an dem die Sachen von Dir wieder verkauft werden ... was bei Dir ja in der Regel ja keine 5 Jahre dauert ... ;) ...

    Ein wenig OT: .... :saint:

    Schon Lustig: Jetzt der Versuch Steuereinahamen von Klein-Verkäufern (also den echten) zu generieren .... aber die PKW-Maut (für alle !) ...... ( jede 3.-klassige IT Bude ...könnte Online-Verkauf, APP ...+Terminals an den Grenzen in 2-3 Monaten aufbauen... anmelden, bezahlen, fertig ... jeden Tag verlieren wir da hunderttausende Euro - einfach generiertes Geld) - aber wurscht - da stehen wir ja schon 287 Mio + Justizkosten (auch in Mio ) im Minus .... Danke ! Andi ...... :cursing:

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